Personen, welche Tiere schlachten und diese in Verkehr bringen, müssen gemäß Tierschutzschlachtverordnung deren Fachkenntnisse mittels Sachkundenachweis vorweisen können. Personen, welche die Sachkunde nicht bereits mittels einer Ausbildung, wie z.B. LW.-Facharbeiter, Metzger ... vorweisen können, haben mit dem Kurs die Möglichkeit, die theoretische Ausbildung zur Erlangung des Sachkundenachweises zu absolvieren. Mit der Ausbildung werden folgende Tierarten abgedeckt: Schweine, Schafe und Ziegen, Rinder und Einhufer. Beim Kurs wird auch bereits die erforderliche Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises durchgeführt
| Kursdauer: | 8 Einheiten |
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| Zielgruppe: | Bäuerinnen und Bauern, DirektvermarkterInnen |
| Kursbeitrag: |
258,00 € Teilnahmebeitrag ungefördert
87,00 € Teilnahmebeitrag gefördert Bildungsförderung für alle |
Bildungsförderung für alleDie berufliche und persönliche Qualifikation trägt wesentlich zum Erfolg eines Menschen bei.
Nutzen Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung! |
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| Fachbereich: | Gesundheit und Ernährung, Direktvermarktung |