Allgemeine Geschäftsbedingungen LFI Tirol
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am 1. Veranstaltungstag kann der Teilnahmeplatz an eine weitere interessierte Person vergeben werden.
Das LFI Tirol behält sich vor, Personen aus sachlich gerechtfertigten Gründen von der Teilnahme aus-zuschließen, insbesondere wenn der geordnete Ablauf oder die Zielsetzung der Veranstaltung gefährdet ist.
Das LFI Tirol behält sich vor, Personen aus sachlich gerechtfertigten Gründen von der Teilnahme aus-zuschließen, insbesondere wenn der geordnete Ablauf oder die Zielsetzung der Veranstaltung gefährdet ist.
Teilnahmebeiträge/Zahlungsbedingungen
Der angegebene Teilnahmebeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Bei Teilnahmebeiträgen ab EUR 100,00 erfolgt der Einzug per Lastschrift sieben Werktage vor
Veranstaltungsbeginn.
Kosten, die durch eine berechtigte Rückleitung eines Kreditinstituts entstehen, sind vom/von der
Teilnehmer:in zu ersetzen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angegeben, nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.
Bei geförderten Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit Weiterbildungsstunden sowie Lehrgängen ist die Bedingung für den Erhalt der Förderung/Weiterbildungsstunden eine 80%ige Anwesenheit. Bei
Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht muss der ungeförderte Teilnahmebeitrag bezahlt werden. Es können keine Weiterbildungsstunden zuerkannt werden bzw. kann dies eine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung zur Folge haben.
Bei Teilnahmebeiträgen ab EUR 100,00 erfolgt der Einzug per Lastschrift sieben Werktage vor
Veranstaltungsbeginn.
Kosten, die durch eine berechtigte Rückleitung eines Kreditinstituts entstehen, sind vom/von der
Teilnehmer:in zu ersetzen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angegeben, nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.
Bei geförderten Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit Weiterbildungsstunden sowie Lehrgängen ist die Bedingung für den Erhalt der Förderung/Weiterbildungsstunden eine 80%ige Anwesenheit. Bei
Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht muss der ungeförderte Teilnahmebeitrag bezahlt werden. Es können keine Weiterbildungsstunden zuerkannt werden bzw. kann dies eine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung zur Folge haben.
Mahn- und Inkassokosten
Für ausstehende Zahlungen gelten folgende Mahnstufen:
1. Zahlungserinnerung ohne Gebühr
2. Mahnung: EUR 5,00
3. Mahnung: EUR 10,00
4. Mahnung: EUR 15,00
Bei Beauftragung eines Inkassobüros werden die notwendigen und angemessenen Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
1. Zahlungserinnerung ohne Gebühr
2. Mahnung: EUR 5,00
3. Mahnung: EUR 10,00
4. Mahnung: EUR 15,00
Bei Beauftragung eines Inkassobüros werden die notwendigen und angemessenen Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
Stornobedingungen
Veranstaltungen bis 7 UE:
Die Anmeldung kann – wenn nicht anders angegeben – bis 7 Werktage vor Beginn persönlich oder schriftlich storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 7 Werktage behält sich das LFI die Vorschreibung einer Stornogebühr in der Höhe von 50 % des ungeförderten Teilnahmebeitrages vor. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers bzw. einer Ersatzteilnehmerin entfällt die Stornogebühr.
Veranstaltungen ab 8 UE:
Die Anmeldung kann – wenn nicht anders angegeben – bis 14 Werktage vor Beginn persönlich oder schriftlich storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 14 Werktage behält sich das LFI die Vorschreibung einer Stornogebühr in der Höhe von 50 % des ungeförderten Teilnahmebeitrages vor. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers bzw. einer Ersatzteilnehmerin entfällt die Stornogebühr.
Digitale Veranstaltungen (Webinare/Farminare/Cookinare etc.):
Die Anmeldung kann – wenn nicht anders angegeben – bis 1 Tag vor Beginn persönlich
oder schriftlich storniert werden. Bei späteren Stornierungen oder unentschuldigtem Fernbleiben behält sich das LFI die Vorschreibung einer Stornogebühr in der Höhe des gesamten Teilnahmebeitrages vor.
Die Anmeldung kann – wenn nicht anders angegeben – bis 7 Werktage vor Beginn persönlich oder schriftlich storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 7 Werktage behält sich das LFI die Vorschreibung einer Stornogebühr in der Höhe von 50 % des ungeförderten Teilnahmebeitrages vor. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers bzw. einer Ersatzteilnehmerin entfällt die Stornogebühr.
Veranstaltungen ab 8 UE:
Die Anmeldung kann – wenn nicht anders angegeben – bis 14 Werktage vor Beginn persönlich oder schriftlich storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb der letzten 14 Werktage behält sich das LFI die Vorschreibung einer Stornogebühr in der Höhe von 50 % des ungeförderten Teilnahmebeitrages vor. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung wird der gesamte Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt. Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers bzw. einer Ersatzteilnehmerin entfällt die Stornogebühr.
Digitale Veranstaltungen (Webinare/Farminare/Cookinare etc.):
Die Anmeldung kann – wenn nicht anders angegeben – bis 1 Tag vor Beginn persönlich
oder schriftlich storniert werden. Bei späteren Stornierungen oder unentschuldigtem Fernbleiben behält sich das LFI die Vorschreibung einer Stornogebühr in der Höhe des gesamten Teilnahmebeitrages vor.
Organisatorische Änderungen / Absage von Veranstaltungen
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von der Mindestteilnehmer:innenzahl ab. Der Veranstalter behält sich organisatorisch bedingte Änderungen, Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmer:innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Bei Absage einer Veranstaltung durch das LFI Tirol wird der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag vollständig refundiert.
Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Veranstaltungen in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich machen (z.B. aufgrund von Epidemien), behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsform zu ändern (z.B. Online statt Präsenz). Sollte dies der Fall sein, werden die angemeldeten Personen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Daraus entstehen – soweit gesetzlich zulässig – keine Ersatzansprüche.
Bei Absage einer Veranstaltung durch das LFI Tirol wird der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag vollständig refundiert.
Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Veranstaltungen in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich machen (z.B. aufgrund von Epidemien), behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsform zu ändern (z.B. Online statt Präsenz). Sollte dies der Fall sein, werden die angemeldeten Personen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Daraus entstehen – soweit gesetzlich zulässig – keine Ersatzansprüche.
Widerruf/Rücktritt
Die/der Teilnehmer:in kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag bzw. von einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (insbesondere Internet, E-Mail) ohne Angabe von Gründen schriftlich (per Brief oder E-Mail) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (=Tag der Online-Buchung bzw. Tag der abgegebenen Vertragserklärung) und gilt als gewahrt, wenn die/der Teilnehmer:in eine schriftliche Rücktrittserklärung innerhalb der Frist übermittelt. Für die Wahrung der Rücktrittsfrist ist es ausreichend, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird (entscheidend ist das Datum des Postaufgabescheines).
Das Widerrufsformular finden Sie unter tirol.lfi.at/widerrufsrecht und ist an folgende Adresse zu richten: LFI Tirol, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck oder per E-Mail an: lfi@lk-tirol.at.
Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb von 14 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung, erklären Sie ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden soll. Sollte die Weiterbildungsveranstaltung schon vor einer etwaigen Rücktrittserklärung gestartet sein, werden die anteiligen Kosten dafür in Rechnung gestellt. Mit vollständiger Vertragserfüllung vor Abgabe einer Rücktrittserklärung verlieren Sie Ihr Rücktrittsrecht.
Das Widerrufsformular finden Sie unter tirol.lfi.at/widerrufsrecht und ist an folgende Adresse zu richten: LFI Tirol, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck oder per E-Mail an: lfi@lk-tirol.at.
Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb von 14 Tagen vor Beginn einer Veranstaltung, erklären Sie ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden soll. Sollte die Weiterbildungsveranstaltung schon vor einer etwaigen Rücktrittserklärung gestartet sein, werden die anteiligen Kosten dafür in Rechnung gestellt. Mit vollständiger Vertragserfüllung vor Abgabe einer Rücktrittserklärung verlieren Sie Ihr Rücktrittsrecht.
Haftung
Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden - ausgenommen in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Seminarunterlagen und sonstigen Publikationen und haftet nicht für die Richtigkeit der von dem:der jeweiligen Trainer:in geäußerten Ansichten, Standpunkten, Rechtsmeinungen etc.
Alle Inhalte vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
Der Veranstalter übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Seminarunterlagen und sonstigen Publikationen und haftet nicht für die Richtigkeit der von dem:der jeweiligen Trainer:in geäußerten Ansichten, Standpunkten, Rechtsmeinungen etc.
Alle Inhalte vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
Teilnahmebestätigungen
Bei allen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer:innen nach mindestens 80%iger Anwesenheit auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
Aus organisatorischen Gründen werden Duplikate und Teilnahmebestätigungen bis höchstens 7 Jahre zurück ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr für Duplikate beträgt EUR 20,00.
Bei Zertifikatslehrgängen werden für die Teilnehmer:innen Zertifikate ausgestellt, die durch einen Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft geregelt sind. Für den Erhalt des
Zertifikates sind eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung und eine mindestens 80%ige Anwesenheit erforderlich.
Die Ausstellung von Duplikaten für Zertifikate ist bis 30 Jahre zurück möglich. Bearbeitungsgebühren
werden eingehoben.
Aus organisatorischen Gründen werden Duplikate und Teilnahmebestätigungen bis höchstens 7 Jahre zurück ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr für Duplikate beträgt EUR 20,00.
Bei Zertifikatslehrgängen werden für die Teilnehmer:innen Zertifikate ausgestellt, die durch einen Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft geregelt sind. Für den Erhalt des
Zertifikates sind eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung und eine mindestens 80%ige Anwesenheit erforderlich.
Die Ausstellung von Duplikaten für Zertifikate ist bis 30 Jahre zurück möglich. Bearbeitungsgebühren
werden eingehoben.
Schulungsunterlagen/Bild- und Tonaufnahmen
Den Teilnehmer:innen überlassene Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden. Bild- und Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vortragenden nicht gestattet.
Foto- und Videoveröffentlichungen
Teilnehmer:innen erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen, welche im Zuge von Bildungsveranstaltungen entstehen und auf denen sie möglicherweise zu sehen sind, in diversen Print- und Onlinemedien (z. B. LFI-Bildungsprogramm, Websites/Social-Media-Kanälen des LFI, der LK sowie ihren nahestehenden Verbänden, Medienberichte) veröffentlicht werden können. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf gilt für alle zukünftigen Veröffentlichungen, nicht jedoch für bereits erfolgte Publikationen.
Datenschutz
Es gelten die Datenschutzerklärung des LFI Tirol in der jeweils aktuellen Fassung.
Gerichtsstand
Für Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnistz.
Für Unternehmer:innen ist der Gerichtsstand Innsbruck.
Stand: 3. März 2026
Für Unternehmer:innen ist der Gerichtsstand Innsbruck.
Stand: 3. März 2026