Allgemeine Geschäftsbedingungen LFI Tirol
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Die Interessent:innen werden nach dem Datum der Anmeldung gereiht; bei unentschuldigtem Nichterscheinen am 1. Veranstaltungstag kann der Teilnahmeplatz an eine weitere interessierte Person vergeben werden. Ein Ausschluss von Veranstaltungen ist auch ohne Angabe von Gründen möglich.
Teilnahmebeiträge/Zahlungsbedingungen
Der angegebene Teilnahmebeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig. Ab EUR 100,00 wird der Teilnahmebeitrag 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn per Lastschrift eingezogen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angegeben, nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.
Bei digitalen Veranstaltungen (Webinare/Farminare/Cookinare etc.) wird die Zahlungsaufforderung mit den entsprechenden Informationen (Bankverbindung, Verwendungszweck, QR-Code) über den Teilnahmebeitrag mit dem LINK zur Online-Veranstaltung per E-Mail verschickt. Auf Wunsch kann auch eine Rechnung ausgestellt werden. Diese kann über das Kundenservice des LFI Tirol angefordert werden.
Bei geförderten Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit Weiterbildungsstunden sowie Lehrgängen ist die Bedingung für den Erhalt der Förderung/Weiterbildungsstunden eine 80%ige Anwesenheit. Bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht muss der ungeförderte Teilnahmebeitrag bezahlt werden. Es können keine Weiterbildungsstunden zuerkannt werden bzw. kann dies eine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung zur Folge haben.
Bei digitalen Veranstaltungen (Webinare/Farminare/Cookinare etc.) wird die Zahlungsaufforderung mit den entsprechenden Informationen (Bankverbindung, Verwendungszweck, QR-Code) über den Teilnahmebeitrag mit dem LINK zur Online-Veranstaltung per E-Mail verschickt. Auf Wunsch kann auch eine Rechnung ausgestellt werden. Diese kann über das Kundenservice des LFI Tirol angefordert werden.
Bei geförderten Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit Weiterbildungsstunden sowie Lehrgängen ist die Bedingung für den Erhalt der Förderung/Weiterbildungsstunden eine 80%ige Anwesenheit. Bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht muss der ungeförderte Teilnahmebeitrag bezahlt werden. Es können keine Weiterbildungsstunden zuerkannt werden bzw. kann dies eine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung zur Folge haben.
Stornobedingungen
- Veranstaltungen/Lehrgänge:
- Digitale Veranstaltungen (Webinare/Farminare/Cookinare etc.):
oder schriftlich storniert werden. Bei Stornierungen behält sich das LFI die Vorschreibung einer Stornogebühr in der Höhe des gesamten Teilnahmebeitrages vor.
Organisatorische Änderungen / Absage von Veranstaltungen
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von der Mindestteilnehmer:innenzahl ab. Der Veranstalter behält sich organisatorisch bedingte Änderungen, Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmer:innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden. Bei Absage von angekündigten Veranstaltungen durch den Veranstalter wird der Teilnahmebeitrag refundiert.
Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Veranstaltungen in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich machen (z.B. aufgrund von Epidemien), behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsform zu ändern (z.B. Online statt Präsenz). Sollte dies der Fall sein, werden die angemeldeten Personen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Es können daraus jedenfalls – soweit gesetzlich möglich – keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche dem LFI gegenüber abgeleitet werden.
Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Veranstaltungen in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich machen (z.B. aufgrund von Epidemien), behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsform zu ändern (z.B. Online statt Präsenz). Sollte dies der Fall sein, werden die angemeldeten Personen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Es können daraus jedenfalls – soweit gesetzlich möglich – keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche dem LFI gegenüber abgeleitet werden.
Ausschluss von Bildungsveranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall auch ohne Angabe von Gründen Personen oder Organisationen zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen oder wegzuweisen, insbesondere dann, wenn nach unserer subjektiven Einschätzung das Erreichen der Veranstaltungsziele gefährdet ist.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Seminarunterlagen und sonstigen Publikationen und haftet nicht für die Richtigkeit der von dem:der jeweiligen Trainer:in geäußerten Ansichten, Standpunkten, Rechtsmeinungen etc.
Alle Inhalte vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
Alle Inhalte vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
Teilnahmebestätigungen
Bei allen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer:innen nach mindestens 80%iger Anwesenheit auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
Aus organisatorischen Gründen werden Duplikate und Teilnahmebestätigungen bis höchstens 7 Jahre zurück ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr für Duplikate beträgt EUR 20,00.
Aus organisatorischen Gründen werden Duplikate und Teilnahmebestätigungen bis höchstens 7 Jahre zurück ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr für Duplikate beträgt EUR 20,00.
Zertifikate
Bei Zertifikatslehrgängen werden für die Teilnehmer:innen Zertifikate ausgestellt, die durch einen Erlass des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus geregelt sind. Für den Erhalt des Zertifikates sind eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung und eine mindestens 80%ige Anwesenheit erforderlich.
Die Ausstellung von Duplikaten für Zertifikate ist bis 30 Jahre zurück möglich. Bearbeitungsgebühren werden eingehoben.
Die Ausstellung von Duplikaten für Zertifikate ist bis 30 Jahre zurück möglich. Bearbeitungsgebühren werden eingehoben.
Schulungsunterlagen/Bild- und Tonaufnahmen
Den Teilnehmer:innen überlassene Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden. Bild- und Tonaufnahmen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vortragenden nicht gestattet.
Veröffentlichung
Teilnehmer:innen erklären sich einverstanden, dass Foto- und/oder Videoaufnahmen, welche im Zuge von Bildungsveranstaltungen entstehen und auf denen sie möglicherweise zu sehen sind, in diversen Print- und Onlinemedien (z. B. LFI-Bildungsprogramm, Websites/Social-Media-Kanälen des LFI, der LK sowie ihren nahestehenden Verbänden, Medienberichte) veröffentlicht werden können. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf gilt für alle zukünftigen Veröffentlichungen, nicht jedoch für bereits erfolgte Publikationen.
Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck.
Stand: 1. April 2021
Stand: 1. April 2021