Tiertransport-Schulung
Aufgrund der EU-Verordnung 1/2005 wurde in Österreich das neue Tiertransportgesetz 2007 erlassen, welches den Transport von lebenden Tieren wesentlich beeinflusst.
Tiertransporte in 4 Gruppen vereinfacht dargestellt
- Transporte eigener Tiere im eigenen Transportfahrzeug durch den:die Landwirt:in im Umkreis von 50 km sowie Transporte im Zusammenhang mit der sommerlichen Weidehaltung - unabhängig von der km-Grenze
- Transporte bis 65 km
- Transporte über 65 km - bis maximal 8 Stunden Transportdauer (Kurzstrecke)
- Transporte über 65 km - über 8 Stunden Transportdauer (Langstrecke)
Befähigungsnachweis und Zulassung als Transportunternehmer:in
Für Tiertransporte über 65 km (mit Ausnahme der Fahrten im Zusammenhang mit der sommerlichen Weidehaltung unabhängig von der km-Grenze) müssen entsprechend dem neuen Tiertransportgesetz ein Befähigungsnachweis und eine Zulassung als Transportunternehmer:in vorliegen.
Befähigungsnachweis
Die Ausstellung der Befähigungsnachweise für Landwirt:innen erfolgt von der Bezirkslandwirtschaftskammer, wenn die/der Antragsteller:in
- die Tiertransport-Schulung entsprechend der Tiertransport-Ausbildungsverordnung aufgrund der §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 5 des Tiertransportgesetzes 2008 (TTG 2007), BGBl. I Nr. 54/2007 Art. I, positiv abgeschlossen hat,
- eine mind. einjährige einschlägige Erfahrung im Umgang mit Tieren glaubhaft machen kann und
- nicht wegen Tierquälerei oder eines Vergehens gegen ein Tierschutzgesetz vorbestraft ist.
Zulassung als Transportunternehmer:in für Kurzstrecken
Jeder Betrieb, der Tiere über 65 km transportiert, benötigt eine Zulassung als TransportunternehmerIn (pro Betrieb nur eine Zulassung notwendig). Auch wenn das Fahrzeug nicht in seinem Besitz ist, wird eine solche benötigt. Diese Zulassung erfolgt ausschließlich durch die Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Stadtmagistrat).
Bei Transporten über 65 km ist zumindest eine Kopie der Zulassung mitzuführen.
Bei Transporten über 65 km ist zumindest eine Kopie der Zulassung mitzuführen.
Transport von Pferden
Pferdehalter:innen wird empfohlen, die Schulung zu absolvieren und einen Befähigungsnachweis sowie eine Zulassung als Transportunternehmer:in für Kurzstrecken zu beantragen.
Im Gesetzestext steht nämlich wie folgt:
Der Transport zu kommerziellen Zwecken beschränkt sich nicht auf Fälle, in denen unmittelbar ein Austausch von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erfolgt. Er schließt insbesondere auch Fälle ein, in denen direkt oder indirekt ein Gewinn entsteht bzw. angestrebt wird. (Anmerkung: z.B. Turniere.)
Im Gesetzestext steht nämlich wie folgt:
Der Transport zu kommerziellen Zwecken beschränkt sich nicht auf Fälle, in denen unmittelbar ein Austausch von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erfolgt. Er schließt insbesondere auch Fälle ein, in denen direkt oder indirekt ein Gewinn entsteht bzw. angestrebt wird. (Anmerkung: z.B. Turniere.)
Schulungsdauer und Kosten
Die Tiertransportschulung dauert 4 Stunden und kostet EUR 76,00 (inkl. Schulungsunterlagen und Befähigungsnachweis im A4- und Scheckkartenformat).
Das LFI Tirol bietet jährlich einmal im Frühjahr und einmal im Spätherbst in Imst, Innsbruck und Wörgl Schulungen an.
Das LFI Tirol bietet jährlich einmal im Frühjahr und einmal im Spätherbst in Imst, Innsbruck und Wörgl Schulungen an.
Information/Vormerkung/Anmeldung
LFI-Kundenservice
Claudia Holzinger
T + 43 5 92 92-1112
E lfi-kundenservice@lk-tirol.at
Beim LFI vorgemerkte Interessenten erhalten nach der Organisation eines Termins eine persönliche Einladung zugeschickt.
Claudia Holzinger
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Beim LFI vorgemerkte Interessenten erhalten nach der Organisation eines Termins eine persönliche Einladung zugeschickt.