Ab dem Antragsjahr 2023 ist jeder Auf- und Abtrieb eines Schafes oder einer Ziege auf einer Alm oder Gemeinschaftsweide ohrmarkenbezogen in der Almauftriebsliste zu melden. Unter Einhaltung einer 7-tägigen Meldefrist sind unter anderem die Ohrmarke, das Geschlecht, Auf- und Abtriebsdatum usw. zu melden. Dieses geänderte Meldewesen stellt viele landwirtschaftliche Betriebe und vor allem die Almbewirtschaftenden vor neuen Herausforderungen.
Im Rahmen der Online-Informationsveranstaltung wird auf diese neuen Vorgaben bei den Almmeldungen nochmals im Detail eingegangen und die möglichen Meldewege erklärt, für welche die Almbewirtschaftenden verantwortlich ist. Nachdem auch die tierhaltenden Betriebe vom Meldevorgang betroffen sind, kann diese Veranstaltung sowohl für Almbewirtschaftende als auch Auftreibende wichtige Informationen liefern.
Kursdauer: | 1 Einheiten |
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Zielgruppe: | Interessierte Bäuer:innen, Schaf- und Ziegenhalter:innen |
Kursbeitrag: |
TN-Beitrag wird von der Landwirtschaftskammer Tirol übernommen |
Fachbereich: | Tierhaltung |