Ab dem Antragsjahr 2023 ist jeder Auf- und Abtrieb eines Schafes oder einer Ziege auf einer Alm oder Gemeinschaftsweide ohrmarkenbezogen in der Almauftriebsliste zu melden. Unter Einhaltung einer 7-tägigen Meldefrist sind unter anderem die Ohrmarke, das Geschlecht, Auf- und Abtriebsdatum, usw. zu melden. Dieses geänderte Meldewesen stellt viele landwirtschaftliche Betriebe und vor allem die Almbewirtschafter vor neuen Herausforderungen.
Im Rahmen der Online-Informationsveranstaltung wird auf diese neuen Vorgaben bei den Almmeldungen nochmals im Detail eingegangen und die möglichen Meldewege erklärt, für welcher der Almbewirtschafter verantwortlich ist. Nachdem auch die tierhaltenden Betriebe vom Meldevorgang betroffen sind, kann diese Veranstaltung sowohl für Almbewirtschafter als auch Auftreiber wichtige Informationen liefern.
Kursdauer: | 1 Einheiten |
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Zielgruppe: | Interessierte Bäuer:innen, Schaf- und Ziegenhalter:innen |
Kursbeitrag: |
TN-Beitrag wird von der Landwirtschaftskammer Tirol übernommen |
Fachbereich: | Tierhaltung |