Bildungsförderung Ländliche Entwicklung 2014-2020
Das LFI Tirol ist als beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.
Im Rahmen der Veranstalterförderung gemäß der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen 2014-2020 bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Tirol.
Derzeit liegen Entscheidungen über allfällige Genehmigungen noch nicht vollständig vor. Die Preisgestaltung wurde dennoch unter der Annahme einer entsprechenden Genehmigung gemäß Einreichung getroffen. Es ist geplant, diese Vorhaben mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, des Bundes und des Landes Tirol zu fördern.
FörderungsausmaßFür vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus festgelegte Themen und Schwerpunkte, z.B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen sowie für die Umsetzung von bundesweiten Bildungskampagnen bzw. Bildungsinitiativen und Zertifikatslehrgänge, beträgt der Zuschuss 80 % zu den anrechenbaren Kosten.
Für alle sonstigen inhaltlich förderbaren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss 50 % zu den anrechenbaren Kosten.
Förderbarer PersonenkreisFür die Fördersparten 'Informationsmaßnahmen, Berufsausbildung sowie Fort- und Weiterbildung' können folgende Personen in den Genuss des geförderten Teilnahmebeitrages kommen:
- Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
-
In der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen - zum Beispiel:
Mitarbeitende Familienmitglieder, die am Betrieb wohnen
Mitarbeitende Familienmitglieder, deren Wohnsitz nicht mit dem Betriebssitz übereinstimmt*)
Personen, die bei der Sozialversicherung der Bauern zumindest unfallversichert sind*)
Mitarbeiter:innen eines Gartenbaubetriebes*)
Mitarbeiter:innen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes*) -
Künftige Hofübernehmer:innen (auch wenn noch nicht am Betrieb tätig)*)
Geben Sie bei jeder Anmeldung zur Veranstaltung Ihre Betriebsnummer an.
*) Diese Personengruppen benötigen einen
schriftlichen Nachweis, dass sie in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich.