Für Tiertransporte über 65 km ist der Besitz eines Befähigungsnachweises und u.a. die Zulassung als Tiertransportunternehmer:in notwendig. Zur Erlangung des Befähigungsnachweises ist seit 1.1.2008 eine Ausbildung zu absolvieren, gem. Art. 17 der VO (EG)1/2005. In diesem Onlinekurs können Sie die T...